Der erworbene gute Ruf des sozio-medikalen Dienstleistungen anbietenden Seniorenheimes Zathureczky Berta ist den Dienstleistungen hoher Qualität und den guten Umständen zu bedanken.

Die Betreuungsaktivität der Einwohner im Wohnheim beinhaltet solche physische, mentale, lebensführende und gesundheitliche Versorgung, die sich auf die individuelle Pflege und Betreuung der Einwohner bezieht, die ihrem sozialen, körperlichen, geistlichen Zustand geeignet ist.

Unser Ziel ist die Verbesserung der Lebensumstände und Erhöhung von Lebensqualität der Einwohner.

Wohnbereiche für 1—2 Personen, mit allen Bequemlichkeiten, parkettbedeckt, mit eigenem Badezimmer.

Alle Wohnbereiche im Wohnheim verfügen über allen Bequemlichkeiten, sie sind parkettbedeckt, mit eigenem Badezimmer.

Die gestalteten Wohnbereiche sind den gesetzlichen Standards und Vorschriften angepasst.

Aufnahmekriterien der Nutznießer:

  1.  Ins Wohnheim sind aufnahmefähig ausschließlich die Personen mit gesetzlich vorgeschriebenem Altenpflegebedürfnis, nicht bettgebunden, mit Rentenalter.

  2. Es können auch solche Senioren aufgenommen werden, die nicht geeignete Lebendumstände haben (ihr Einkommen genügt nicht zur Deckung ihrer finanziellen Verpflichtungen: Unterhaltungskosten – Warmwasser, Strom, Heizung, Steuer, usw.), doch sie können die Dienstleistungen des Wohnheimes bezahlen.

  3. Wenn bei einer Person psychiatrische oder süchtige Krankheit besteht, muß ihre Versorgung von einer anderen Institution übernommen werden. Ausnahme sind: altersspezifische Krankheiten oder andere Art von geistigem Abbau, der nach dem Einzug ins Wohnheim vorkommt.

  4. Die Person soll ihr Domizil in Sfantu Gheorghe haben.

Die einwohnende Nutznießer haben Recht auf:

  • Freier Verkehr
  • Privatleben
  • Die Dienstleistungen des Wohnheimes jederzeit abzumelden
  • Besuche zu bekommen 
  • Ärztliche Aufsicht
  • Sich im Bezug auf die Qualität der Dienstleistungen zu beschwerden
  • Besuch und an den Tätigkeiten der Tagesstätte teilzunehmen
  • an den Tätigkeiten, die von Seniorenheim organisiert sind, teilzunehmen
  • Kontinuität der Dienstleistungen, solange die Umstände, die ihren schweren Zustand zugrunde legen, bestehen
  • Zwischen objektiven Umständen die Dienstleistungen abzumelden
  • Teilnahme an der Evaluation der sozialen Dienstleistungen, an dem sie beteiligt sind, in Bezug auf Einfgriff, sie können bei Möglichkeit zwischen den Eingriffsmethoden wählen.

  • Zugang zu den eigenen persönlichen Akten

Rechtzeitige Informierung über:

  • Soziale Rechte, Rechtschutzmaßnahmen und gefährliche Situationen

  • Veränderungen der sozialen Dienstleistungen

  • Andere soziale Unterstützungsmöglichkeiten

  •  Andere soziale Unterstützungsmöglichkeiten

Die einwohnende Nutznießer haben folgende Verpflichtungen: 

Die innere Ordnungsregelung zu respektieren: 

Der Nutznießer hat Recht auf freie Bewegung innen und ausser der Institution, mit Rücksicht auf die eigene Ruhe und Sicherheit, sowie die der Gesellen. Alle bewegungsfähige Einwohner dürfen aus dem Wohnheim frei ausgehen, in anderen Fallen nur mit Begleitung von Angehörigen.

  • Die Türe des Wohnheimes werden um 20:00 Uhr geschlossen. Wenn der Nutznießer die Nacht ausser dem Wohnheim verbringen will, muß er/sie dies dem dienstleistenden Personal anmelden.

  • Besuchsprogramm ist täglich zwischen 09:00 und 20:00 Uhr. In dieser Periode können die Einwohner des Wohnheimes Besuch bekommen.

Es ist den Besuchern verboten alkoholische Getränke ins Wohnheim mitzubringen, oder in berauschtem Zustand ins Gebäude hineinzutreten!

  • Die Einwohner sind verpflichtet die folgenden Eßzeiten zu respektieren: Frühstück 8:30—9:30, Mittagessen 12:30 -13:30, Abendessen 18:30–19:30. 

    Wenn die Nahrungsmittel-Quantität nicht genügt, ist es möglich auf den eigenen Kosten dies zu ergänzen. Die tägliche Nahrungsmittelquantität ist gemäß gültigen gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt. Wenn eine Person nicht die ganze Menge konsumieren kann, kann sie ihre Reste mitnehmen, aber nur die Eigene.

  • Die regelmäßige Waschung ist für jede Einwohner obligatorisch. Wegen Hygiene des Wohnbereiches wird einmal pro Woche in jedem Zimmer gesaubert, die Bettwäsche und Kleidungsstücke der Einwohner werden einmal pro Woche gewaschen, die Fenster werden einmal pro Monat geputzt, gemäß einer vorher abgemachten Graphik.

  • Aktive Teilnahme an den sozialen Dienstleistungen und bei der Evaluation und Überprüfung des personenbezogenen Unterstützungs- und Betreuungsplans. Die in Rahmen der personenbezogenen Plans bestimmten Bedingungen und Vorschrifte zu respektieren.

  • Richtige Daten anzugeben, was seine/ihre Identität, familiären, ärtztlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zustand betrifft, und soll dem Dienstleistenden bewilligen die Wahrheit dieser Daten zu kontrollieren.

  • Die innere Ordnungsregelung der Dienstleistenden zu respektieren.

  • Soll monatlich das Gegenwert der Dienstleistungen bezahlen. Falls er/sie mehr als 7 Tage ausser dem Wohnheim verbringen möchte, soll er/sie die betroffenen Tagen nicht bezahlen.

  • Soll das Eigentum des Wohnheimes nicht kaputt machen, in Falle von Beschädigungen mit Absicht soll der Beschädiger die Schaden der Institution zurückzahlen, gleichzeitig hat die Institution Recht die schädigende Person auszuschliessen.

  • Es ist verboten im Wohnheim alkoholische Getränke zu geniessen ( es ist verboten alkoholische Getränke hineinzuholen, so wie unter Wirkung von Alkohol sich im Wohnheim zu befinden.).

Wenn ejmand diese Verpflichtung nicht respektiert, dann ist das Seniorenheim berechtigt, die betroffenen Person aus dem Wohnheim auszuschliessen! 

  • Im Wohnheim ist das Rauchen verboten!– es geht im ersten Linie um Feuerschutz-Vors