1. Ärztliche Betreuung: unser Wohnheim versichert den Einwohnenden – außer Zahnarzt – die ganze Grundversorgung auf Gesundheitsebene. Alle Nutznießer dürfen aber auch frei Familienarzt wählen. In solchen Fällen bietet der Arzt des Seniorenheimes nur Notfallversorgung, schreibt das regelmäßige Rezept für Arztneien vor.
  2. Der Stundenplan der Arztpraxis ist auf dem Schild neben dem Ärztezimmer ausgeschrieben. Falls der Einwohner nicht den Arzt des Seniorenheimes wählt, muß von seinem/ihrem Entscheid die koordinierende Assistentin des Senioremheimes informieren, so wird er/sie in Falle von Krankheit oder Unwohlsein nicht doppelt Medikamente bekommen. Die vom Facharzt vorgeschriebenen Fachuntersuchungen und Kontrolluntersuchungen werden von der koordinierenden Assistentin des Seniorenheimes gebucht und organisiert.
  3. Falls der ArztIn des Seniorenheimes oder der BereitschaftsarztIn der Meinung ist, dass der Zustand der Einwohner auf Grund von seinen/ihren Symptomen Krakenhausbehandlung benötigt, so wird die koordinierende Assistentin gleich Notfallauto/Krankenwagen rufen und den/die Einwohner in die geeignete Fachinstitution einweisen.
  4. Das Konsultieren mit dem Krankenhauspersonal betreffend Zustand des/der Kranken, sowie Rücktransport zum Seniorenheim, usw. ist die Aufgabe der koordinierenden Assistentin oder ihrer StellvertreterIn.
  5. Der Gesundheitszustand des/der Nutznießer wird ständig überwacht vom Fachpersonal (ärztliche AssistentInnen, PflegerInnen). Auch während der Nacht sind die Nutznießer vom Fachpersonal überwacht. Sie sind kontrolliert abends bevor ins Bett zu gehen und morgens. Für Notfälle sind in allen Zimmern Notrufsäule installiert. Für die Nutznießer im letzten Stadium sind, stehen alle nötigen Dienstleistungen zur Verfügung, inklusive seelsorgerische, religiöse Dienste, gemäß seinem/ihrem Glauben und Willen.

Dienstleistungen: Facharzt, Physiotherapie, Ergotherapie, Kinetotherapie